Es tut sich etwas "Am Queckenberg"

Nach längerem Stillstand (Covid-19, ...) tut sich etwas, es gibt viel zu tun

Wilde Sperrmüllkippe

Aber eigentlich geht's derzeit hauptsächlich um die wegen Fehlbefüllung

eingezogenen Wertstoffcontainer bei allen Wiederaufbau-Grundstücken Am Queckenberg.

Mit fatalen Folgen:

Wir tun was!

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  • Rainer Bielefeld

    Besitzstörung - OLG Dresden, 4. Zivilsenat, Urteil vom 1. Oktober 2019, Az.: 4 U 774/19

    Leitsatz:

    1. Besitzer eines Wertstoffbehälters gemäß VerpackVO/VerpackG (gelbe Tonne) ist nicht der Systembetreiber oder dessen Beauftragter, sondern der Eigentümer des Grundstückes, auf dem der Behälter eingestellt ist.
    2. Der Abzug der Behälter wegen einer Fehlbefüllung stellt auch dann eine Besitzstörung dar, wenn er durch die Nutzungsbedingungen des Systembetreibers gedeckt ist.

    Anmerkung: hier owhl zunächst irrelevant, da Entfernung der Gelbmüllcontainer von Wiederaufbau mit veranlasst wurde.